Befreiung vom Präsenzunterricht
Bedingt durch gestiegene Infektionszahlen erreichen uns immer mehr Nachfragen, wann eine Befreiung vom Präsenzunterricht möglich ist. Dies ist im „Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ (derzeit in der fünften Fassung) geregelt: Nur in absolut eng gefassten Ausnahmefällen kommt eine Alternativbeschulung in Betracht (vgl. Hygieneplan-Corona, S. 11f), und zwar dann, wenn auch erweiterte individuelle Hygienemaßnahmen nicht mehr greifen würden („geschützter Präsenzunterricht“).