Testpflicht an Schulen
Zum 26. April 2021 wurden die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler eingeführt. Diese sind nun ergänzt worden. Geimpfte Personen und genesene Personen werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Daher besteht nun für bestimmte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Ausgenommen von der Testpflicht sind künftig: