Maskenpflicht im ÖPNV
Im als „Bundesnotbremse“ bekannten Gesetz wird geregelt, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner im öffentlichen Personennahverkehr FFP2-Masken getragen werden müssen. Unsere Schülerinnen und Schüler, die mit einfacheren Masken (OP-Masken, Standard KN95/N95) unterwegs waren, wurden auf diesen Umstand bereits in den Schulbussen angesprochen.