Keuchhustenfälle
Update: Aufgrund diverser Rückmeldungen der Hinweis, dass PCR-Testungen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten wie Keuchhusten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Arztpraxen rechnen über die Ausnahmekennziffer 32006 (Budgetbefreiung) ab. Ob ein PCR-Test angezeigt ist oder nicht, entscheidet der Arzt.
In letzter Zeit gab es an unserer Schule wie auch an den umliegenden Schulen einige Keuchhustenfälle zu melden. Da die Schülerinnen und Schüler z. B. auch in Arbeitsgemeinschaften klassenübergreifend zusammenkommen, möchten wir Sie an dieser Stelle grundlegend über die Situation informieren.