Quarantäneregeln für einzelne Klassen

Auch die Schulen spüren nun die Auswirkungen der vierten Coronawelle. Das für uns zuständige Gesundheitsamt hat daher gesonderte Regelungen erlassen:

Sofern in einer Klasse positive Fälle gehäuft auftreten, wird die Klasse für wenige Tage im Homeschooling unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler stehen nicht unter angeordneter Quarantäne (sofern sie nicht positiv getestet worden sind), sind aber gebeten, sich weitgehend abzusondern. Alle erhalten einen Berechtigungsschein für einen PCR-Test, der am Ende des Homeschooling-Zeitraums eingelöst werden kann. Bei negativem Ergebnis darf die Schule wieder betreten werden.

Es ist zzt. bereits absehbar, dass unser Landkreis in Kürze in die Warnstufe II wechseln wird. Dies bedeutet dann Maskenpflicht für alle auch während des Unterrichts. Wir werden hierüber gesondert informieren.